Glücklich ist, wer vergisst ...
""Um Richter zu Kontrolleuren der Polizei zu machen, bräuchte es eine Verfassungsänderung", erläutert Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Sein Vorschlag, statt dessen: "Die Polizei soll verpflichtet sein, Betroffenen im Nachhinein mitzuteilen, dass sie überwacht wurden. Das können diese dann einklagen." Das Sicherheitspolizeigesetz soll am 29. Februar beschlossen werden." (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 2.12.2011)
Das Problem an einer solchen Regelung ist IMHO, daß die Überwachung dann einfach niemals endet. Somit hat man auch nichts mitzuteilen.
Das Problem an einer solchen Regelung ist IMHO, daß die Überwachung dann einfach niemals endet. Somit hat man auch nichts mitzuteilen.
Copperhead - 2011.12.02, 09:01